Fragen und Antworten

Wir möchten keine Ihrer Fragen unbeantwortet lassen! Sollten Sie auf unserer Webseite keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, finden Sie hoffentlich die gesuchten Informationen in unserer Frage-Antworten-Liste. Sie können uns Ihre Fragen auch gerne per E-Mail stellen oder uns telefonisch kontaktieren.

Wenn der Antragsteller die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft erfüllt, kann er der Genossenschaft beitreten, auch wenn er seinen Sitz außerhalb des "Stauferlandes" hat. Zu dieser Region zählen im Wesentlichen der Ostalb- und Rems-Murr-Kreis sowie die Landkreise Heidenheim und Göppingen.

 

Wer kann sich beteiligen?

Im Prinzip kann sich jeder beteiligen - Privatpersonen, wie auch Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen.

Von 200 Euro aufwärts ist man berechtigt, Genossenschaftsmitglied zu werden. So viel kostet ein Geschäftsanteil. Seit dem 10.10.2016 kann jedes Mitglied nur noch maximal 5 Anteile erwerben.

 

Wie wird man Mitglied?

Dazu müssen Sie eine Beteiligungserklärung abgeben, in der Sie auch die Höhe Ihrer Beteiligung festlegen. Das Formular sowie weitere Information über eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft finden Sie hier.

 

Erhalte ich bei Aufnahme eine Bestätigung über meine Mitgliedschaft?

Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie ein Willkommensschreiben mit dem Hinweis, dass Sie nunmehr Mitglied der BürgerEnergie sind inklusive Ihrer Mitgliedsnummer, mit einer Information über die Anzahl Ihrer gezeichneten Anteile und dem Datum, wann Ihnen Ihre Beteiligungssumme vom Konto abgebucht wird.

 

Wie kann ich meine Anteile erhöhen?

Dazu können Sie das Formular mit der Beteiligungserklärung nutzen, in der Sie auch die Höhe Ihrer erneuten Beteiligung festlegen. Das Formular finden Sie hier.

 

Wie kann ich die Mitgliedschaft/einzelne Anteile kündigen?

Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft oder einzelne Geschäftsanteile zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren schriftlich kündigen.

 

Kann ich die Mitgliedsanteile an eine andere Person übertragen?

Ein Mitglied kann jederzeit sein Geschäftsguthaben durch einen schriftlichen Vertrag einer anderen Person übertragen. Der Erwerber tritt dadurch an an die Stelle des bisherigen Mitgliedes. Die Rechte und Pflichten gehen auf den Erwerber über. Ein Formular hierzu können Sie per Mail bei uns anfordern.

 

Kann eine Mitgliedschaft vererbt werden?

Nach dem Tod eines Mitgliedes wird seine Mitgliedschaft auf den Erben übertragen. Die Mitgliedschaft des Erben endet nicht mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, sondern wird fortgesetzt, wenn der Erbe die zum Erwerb der Mitgliedschaft erforderlichen Voraussetzungen nach § 3 Abs. 1 der Satzung der Genossenschaft erfüllt.

Wird ein Mitglied durch mehrere Erben beerbt, so endet die Mitgliedschaft der Erben am Schluss des darauffolgenden Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, sofern die Erben untereinander die Mitgliedschaft nicht einem Miterben übertragen.

 

Welche Risiken bestehen?

Sonne, Wind und Wasserkraft sind nicht immer zuverlässige Energiequellen. Daher kann der Ertrag aus solchen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien schwanken. Fällt eine Anlage aus, springt eine Versicherung ein. Das Risiko kann außerdem dadurch gemindert werden, in dem die Genossenschaft in alle verfügbare Technologien investiert.